Weitere historische Ereignisse werden Schritt für Schritt eingefügt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Der Witwe Ingwersen, Blankenese, die nach dem Tode ihres Mannes „in großer Bedrängnis“ lebt, werden auf ihre Bitte „um eine kleine Beihilfe“ 20 Mark gezahlt.
Die Fischer von der Stör werden in die Genossenschaft aufgenommen.
Die Genossenschaft verläßt den Schleswig-Holsteinischen Central-Fischerei-Verein und schließt sich dem Fischereiverein zu Hamburg an.
Eine Unterstützungskasse wird gegründet. Wenn ein Fischer, der Mitglied der Fischereigenossenschaft an der Unterelbe ist, in seinem Berufe stirbt, hat dessen Familie sofort Anspruch auf Auszahlung von 50 Mark aus der Genossenschaftskasse.
Die am Glückstädter Hafen auf fiskalischem Grund schon früher errichteten Trockenpfähle sollen für die Genossenschaft beibehalten bleiben. Johann Mohr, Glückstadt, wird als Delegierter zur Generalversammlung des Schleswig-Holsteinischen Central-Fischerei-Vereins entsandt.
Wer sich weigert, das Genossenschaftszeichen (es handelte sich wahrscheinlich um eine schwarze oder weiße Kreisfläche) an seinem Boot zu führen, soll aus der Genossenschaft entlassen werden und verliert alle seine Rechte aus der Mitgliedschaft. Dem Fischmeister sollen alle Personen angezeigt werden, die das Genossenschaftszeichen oder ein ähnliches unberechtigt führen.
Die Königliche Regierung zu Schleswig wird ersucht, dahin zu wirken, daß auch die Hamburger sogenannte Kleinfischer-Zeichen und -Nummern an ihren Fahrzeugen zu führen haben.
Der Vorstand soll beantragen, das Minimalmaß der Aale möge auf 25cm herabgesetzt und das Aalharken erlaubt werden.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.