HISTORIE

seit 1887

bis 1986

 

1888
Beschluss der Generalversammlung: Wer sich weigert, das Genossenschaftszeichen (es handelte sich wahrscheinlich um eine schwarze oder weiße Kreisfläche) an seinem Boot zu führen, soll aus der Genossenschaft entlassen werden und verliert alle seine Rechte aus der Mitgliedschaft. Dem Fischmeister sollen alle Personen angezeigt werden, die das Genossenschaftszeichen oder ein ähnliches unberechtigt führen.
1891
Die Fischer von der Stör werden in die Genossenschaft aufgenommen.

Die Genossenschaft verläßt den Schleswig-Holsteinischen Central-Fischerei-Verein und schließt sich dem Fischereiverein zu Hamburg an.

1895
Die Fischereibeamten werden auf „sehr viele Unregelmäßigkeiten durch Sonntagsfischen von Nichtmtgliedern“ aufmerksam gemacht und um Abhilfe gebeten.

Für die Jahre 1896 bis 1898 und 1900 bis 1902 liegen keine Aufzeichnungen vor.

1903
Der Antrag, am 1.März in Mohrs Gasthof „ein kleines Vergnügen zu veranstalten“ wird von der Generalversammlung am 17. Februar „mit großer Majorität angenommen.“ Damit beginnt die Tradition der alljährlichen Fischerbälle und -maskeraden, die bis heute lebendig geblieben ist.

Am 1.März wird ein Antrag auf eine eigene und selbstständige Verwaltung für die Bezirke Krückau und Seestermühe-Haseldorf gestellt. Die Zeit des Fischereiverein Krückau beginnt.

1907
Mitglieder der Genossenschaft, die zum Militärdienst herangezogen werden, abgesehen von kleinen Übungen, sind während dieser Zeit von allen Beiträgen befreit.
1908
Der vom Vorstand vorgelegte Entwurf einer Rechtsschutzsatzung wird vorläufig in Kraft gesetzt. „Findet sich, dass der Fischer wahrscheinlich im Recht ist, so soll dies unserem Fischereibeamten zur Begutachtung vorgelegt werden. Findet auch dieser, der Fischer hat Recht, so soll derselbe die Kosten zu einem Prozess aus der Genossenschaftskasse erhalten.“ (Die Formulierung „unserem Fischereibeamten“ ist in einer der vielen Belege für das positive, von gegenseitigem Vertrauen getragene Verhältnis zwischen den Elbfischern und der Aufsichtsbehörde. Oberfischmeister und Fischmeister nahmen regelmäßig an den generalversammlungen der Genossenschaft teil.)

 

Auf eine Anfrage des Oberfischmeisters für die Nordsee nach einer Fischverwertungsanstalt in Glückstadt teilt der Vorsitzende mit, dass hier keine derartigen Anstalten oder Fabriken bestehen, hierher aber sehr viele Heringe von Kiel, Neustadt und Eckernförde geliefert werden, wenn die Fänge dort zu groß sind, um dort in der Fischindustrie und in den Räuchereien verarbeitet werden zu können. Diese Fische werden ab Kiel oder Neustadt mit 80 Pfg. bis 1,30 Mark pro Zentner bezahlt und hier als Dünger verwendet. „Es sind in diesem Frühling bis jetzt (31.März) etwa 30 Waggons à 200 Zentner hier abgeladen.

1910
Der Zweigverein Seestermühe wird aufgefordert, zu den Verwaltungskosten der Genossenschaft pro Jahr 20 Mark beizusteuern. „Bei Weigerung dieses wird die Genossenschaft sich weiterer Schritte bedienen.“ Die Antwort des Seestermüher Vorsitzenden Bornholdt, er werde diese Forderung der nächste Generalversammlung seines Vereins vorlegen, befriedigt Johann Mohr nicht. Er verlangt eine umgehende Erklärung, ob der Verein die 20 Mark Jahresbeitrag, auch für das laufende Jahr 1910, bezahlen will oder nicht.

Wann und auf welche Weise die Krise überwunden worden ist, lässt sich nicht mehr feststellen. Jedoch wurde die Frage lt. Protokoll der Generalversammlung 1911 „glatt geregelt.“

Die Fischereigenossenschaft an der Unterelbe nimmt Stellung gegen die geplante Elbkorrigierung von Altona bis Brunshausen. Der Oberfischmeister, „der ein großer Freund unserer Genossenschaft ist, wird gebeten, sich für die Belange der Elbfischer einzusetzen.
Dem Oberfischmeister Blankenburg erscheint es jedoch zweifelhaft, ob die Fischereivereine und -genossenschaften, sofern sie nicht im Besitz von Fischereiberechtigungen sind, zu Schadensersatzansprüchen berechtigt sind. „Da die Fischerei in der Unterelbe mit einigen wenigen Ausnahmen von jedermann ausgeübt werden kann und darf,“ nimmt er an, dass keinerlei Rechtsanspruch auf Entschädigung für etwaige verminderte Fischereierträge besteht.
Bezirk Büttel-St.Margarethen ist ohne Vorsteher, „nachdem sich Herr Hollander als solcher abgemeldet hat.“ Nun bittet der Vorsitzende den Gastwirt Bumann in Büttel, „die Sache in die Hand zu nehmen, damit die Geschichte wieder in Ordnung kommt.“ Zunächst bekommt er jedoch keine Antwort, sodass die nächste Generalversammlung beschließt, den ganzen Bezirk zu streichen. Als sich dann aber doch ein Herr Suhr aus Büttel meldet, will der Vorstand „nicht schroff sein“ und erbittet umgehenden Bescheid, ob man den Bezirk und damit die Mitgliedschaft in der Genossenschaft aufrecht erhalten werden wolle. Sonst müsse der Beschluss der Generalversammlung in Kraft treten und die dortigen Fischer die der Genossenschaft von der regierung gewährten Rechte verlieren. Schließlich übernimmt Bumann das Amt des Vorstehers, und im März 1911 lebt der Bezirk Büttel-St.Margarethen wieder auf.

1912
Auf der Generalversammlung am 14. Februar tritt Johann Mohr als Vorsitzender ab und wird Ehrenvorsitzender. Schon 12 Tage später, am 25.ten Februar ist er gestorben.
1914
Die Genossenschaft tritt dem Elbfischerverband Altona bei.
1915
Die Generalversammlung beschließt, „im Felde stehenden Mitgliedern eien Freude zu bereiten“ und ihnen Pakete zu schicken. Hierfür werden 150 Mark bewilligt. Der Vorstand wird ermächtigt, diesen Betrag bei Bedraf noch zu erhöhen.
1918
Den im Kriege gefallenen Mitgliedern wird das Sterbegeld bewilligt. Aal- und Buttpreise werden um 10 Pfg. pro Pfund erhöht und der Jahresbeitrag von 1,50 auf 2 Mark.
1920
Beschwerde beim Regierungspräsidenten in Schleswig wegen zu schnellen Fahrens ausländischer Kriegsschiffe auf der Elbe.
1924
Anschluss an die Finkenwerder Küstenfischereigenossenschaft.
1926
50%ige Ermäßigung des Hafengeldes und Einrichtung des Fischereihafens in Glückstadt sind erreicht, jedoch fehlen noch Schlingervorrichtung und Steigeleiter.

Durch die Unglücksfälle verstorben sind Bergstedt, Itzehoe und Breckwoldt, Blankenese.

1927
Der Antrag der Genossenschaft auf vollständige Niederschlagung der Hafengebühren ist vom Ministerium abgelehnt worden. Dies ist für den Vorsitzenden „ein Beweis, dass die berichterstattenden Behörden kein Verständnis für die Notlage der Kleinfischer haben.“

Für die Mitglieder wird auf einstimmigen Beschluss der Generalversammlung eine kollektive Unfall-Stebergeld-Versicherung abgeschlossen. Zwei Mitglieder aus Itzehoe und Kasenort klagen über zunehmende Verunreinigung des Störwassers durch Neumünster. Es soll versucht werden, durch eine Eingabe an die Regierung Abhilfe zu schaffen.

Carl Pehrs, Glückstadt, J. Meewe, Neuendeich, und Martin Albers, Neuendeich, werden Ehrenmitglieder.

1929
Der Gemeindevorsteher von Brunsbüttelkoog Dr. Timm und sieben zusammengeschlossenen Fischereiverbände bemühen sich weiterhin unermüdlich um die Schaffung eines Schutz- und Nothafens durch Eingaben an den Reichsverkehrsminister und den Verkehrsausschuss des Reichstages.

Probleme mit der Lagerung der Boote im Winter am ELbdeich in Bielenberg werden durch Entgegenkommen des 3. Holsteinischen Deichverbandes und Zahlung einer kleinen Anerkennungsgebühr ausgeräumt.

Im Hinblick auf das Ausschütten von baggergut auf Fischereigründen hat die Wasserstraßendirektion Zugeständnisse gemacht. Weitere Verbesserungen sollen angestrebt werden. Ein Verbot der Gammelfischerei hat nicht durchgesetzt werden können, weil dadurch Existenzen derer gefährdet würden, die sie ausübten.

Jüngeren Fischern sollte die Umstellung auf die kleine Seefischerei ermöglicht und älteren eine Entschädigung zugestanden werdem, „falls die systematische Vernichtung der Fischerei so weitergeht .“

Die Landwirtschaftskammer ist bereit, sich für die Abschaffung der Hafenabgaben für Fischereifahrzeuge einzusetzen, denn die daraus erzielten Einnahmen sind unbedeutend, und von den Fischern werden sie als ungerechte Härte empfunden, zumal Yachten hafengeldfrei sind.

Eine Erhöhung der Anerkennungsgebühr für die drei Störnetzpfähle am Glückstädter Außenhafen auf 10,- Mark für den Pfahl wird durch Verhandlungen mit dem Wasserbauamt dahingegen gemildert, dass für alle drei Pfähle zusammen nur 10,- Mark zu zahlen sind.

Die Regierung in Schleswig beansprucht von Buhnenfischern für eine Buhne auf den Watten eine Platzgebühr von 6,- Mark und eine Verwaltungsgebühr von 5,- Mark. Diese Gebühren würden „manchen Kleinfischer, welcher vielleicht nur mit einigen Aalkörben unter Brokdorf, St. Maragarethen oder Brunsbüttel pp. fischt, hart treffen.“ Der um Abhilfe gebetene Landwirtschaftsminister hat sich deswegen mit dem Reichsverkehrsminister in Verbindung gesetzt.

Der Genossenschaft ist es gelungen, für die Fischerswitwe Breckwoldt aus Blankenese, „deren Mann seinerzeit in einer Gewitterboe ertrank und für die Gemeinde keine Versicherung anmeldete, eine laufende Rente und eine Nachzahlung von 720,- Mark herauszuholen. Bei evtl. Wiederheirat bekommt die Witwe 800,- Mark Abfindung. Die Witwe hatte von keiner Stelle Unfallrente bekommen, sondern war stets zurückgewiesen worden. Die jetzt monatlich gezahlte rente ist dem Gesamtvorstand „etwas niedrig. Aus diesem Grunde wird das Verfahren zwecks Erhöhung nochmals aufgenommen.“

Der besonders strenge, lang anhaltende Winter hat Not und Elend über die Fischer gebracht. Um sich und ihre Familien zu erhalten, mussten sie Schulden machen. An ihren Fahrzeugen sind Schäden eingetreten und Netze verlorengegangen. Zunächst soll die reichsregierung schriftlich um Hilfe zur Beseitigung der dringendsten Nöte gebeten werden und erforderlichenfalls der Vorsitzende gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Vereins der Berufsfischer Altona nach berlin fahren.

Die Reisekosten sollen durch eine Umlage unter allen Mitgliedern aufgebracht werden.

Verhandlungen des Vorsitzenden wegen der Stromregulierung bei Pagensand in Itzehoe und Elmshorn haben das versprechen des Vize-regierungspräsidenten Dr. Grimpe zum Ergebnis, er werde sich „Für eine Entschädigung der Fischer evtl. warm einsetzen.“

Für sieben durch Ihre Industrieabwässer geschädigte Itzehoer Fischer überweist die Stadt Neumünster der Genossenschaftskasse eine Beihilfe von 2800,- Reichsmark, ohne damit einen Rechtsanspruch anzuerkennen. Die Genossenschaft erklärt dagegen ihr Einverständnis damit, dass der Fischer Warncke, der gegen die Stadt Neumünster einen Prozess führt und von der Genossenschaft nicht vertreten wird, von dieser Beihilferegelung ausgeschlossen bleibt. Ferner stellt die Genossenschaft ausdrücklich fest, dass sie keine weiteren Ansprüche aus den Abwasserschäden gegen die Stadt Neumünster oder die dortigen Betriebe mehr geltend machen wird.

Der 1. Vorsitzende Ernst Göde bittet die Generalversammlung, ihnen wegen Überlastung mit vielerlei Ehrenämtern von seinem Posten zu entbinden. Er habe auch bereits finanzielle Einbußen erlitten. Er habe auch bereits finanzielle Einbußen erlitten. Diesem Wunsch wird nich stattgegeben, sondern einstimmig seine Wiederwahl beschlossen und darüber hinaus die Erhöhung seiner jährlichen Aufwandsentschädigung von 70,- auf 100,- Reichsmark.

1935
Der Vorsitzende Hermann Harms stellt fesr, dass seine Wahlzeit abgelaufen ist und eigentlich Neuwahl stattfinden müsse. Dem stehe allerdings ein Schreiben des Reichsverbandes vom 20. September 1934 entgegen, wonach die Vostandsmitglieder ihre Ämter komiissarisch weiterzuführen hätten, bis „Fachschaftsführer“ endgültig bestallt seien. Damit wird die bisherige demokratische Vereinsleitung durch das „Führerprinzip“ der Natinalsozialisten ersetzt.

Aus seine Bitte entbidet die Generalversammlung Harms wegen seiner Überlastung durch eine Vielzahl anderer Ämter von der Geschäftsführung, die dem 2. Vorsitzenden Jakob Albers übertragen wird. Die hierzu erforderliche Zustimmung übergeordneter Stellen wird jedoch offensichtlich verweigert, denn Harms amtiert noch ein ganzes Jahr weiter.Aus dem Genossenschaftsvermögen werden 200,- RM bereitgestellt für Darlehen an Berufsfischer zur Anschaffung von Netzen.

Fischmeister Kasten berichtet über die Bekämpfung der Wollhandkrabbe.

gegen Bezahlung wird den Mitgliedern das Reichsnährstandsabzeichen und gegen Unterschrift die Ausweiskarte als Berufsfischer ausgehändigt.

1937
Es findet sich kein Hinweis auf das 50-jährige Bestehen des Vereins.

Wenn bisher Mitglieder in den Protokollen namentlich genannt werde, sin sie als „Herr“ oder „Fischer“ bezeichnet. Nach nationalsozialistischem Brauch taucht nun auch einmal der Titel „Kamerad“ auf, setzt sich offenbar jedoch nicht durch und verschwindet wieder. Reichsährstand und Landesbauernschaft führen ein Fahrzeitbuch für Küstenfischer ein. Zum Bezug von Öl für Ölzeug muß ein Antrag auf den Landesfischereiverband gestellt werden. Altes Tau- und Netzwerk ist abzuliefern. Hierfür wird beim Schriftführer J.Breckwoldt eine Sammelstelle eingerichtet. Altes Netzwerk soll der Glückstädter Reepschläger Reinhardt zu Tauwerk verarbeiten.

1939
Gasölgutscheine für See- und Küstenfischer werden ausgegeben.
1940
Das protokoll der Mitgliederversammlung ist von J. Sötje als Vorsitzendem unterschrieben ohne dass die Ablösung seines Vorgängers Rudolph Albers durch ihn aktenkundig vermerkt ist.

Der reichsfischereischein wird nur an Berufsfischer ausgegeben. Pödderern sind nur Fänge zum eigenen Verbrauch erlaubt. Sportfischer dürfen nur Angelgerät benutzen.

Berufsfischer, die zehn Jahre selbstständig gefischt haben, bekommen den Meisterschein ohne Prüfung.

Da keine Reusenmacher verfügbar sind, soll für einen von ihnen Beurlaubung vom wehrdinst beantragt werden. Wegen schlechter Belieferung der Fischer mit Netzgarn soll Beschwerde eingereicht werden.

1941
Christian Kahl und Heinrich von Minden werden Ehrenmitglieder.

Kriegsschäden sind beim Wasserstraßenamt Glückstadt einzureichen.

Der Vorsitzende soll beim Arbeitsamt Elmshorn zehn UK-Stellungsantragsformulare anfordern. (UK = unabkömmlich. Für Kriegswirtschaft und Volksernährung unentbehrliche Männer können UK gestellt und damit von der Militärpflicht befreit werden.)

Für das Winterhilfswerk spendet der Verein 50,- RM aus der Kasse. Unter den Berufsfischern soll noch eine besondere Sammlung veranstaltet werden.

Wer neu angeschafftes Tauwerk nicht sofort bezahlen kann, soll ein Darlehen aus der Vereinskasse erhalten.

1942
Der Fischmeister erläutert Maßnahmen zur Beschränkung des Fischfanges im Hinblick auf Berufsfischer und Nicht-Berufsfischer.

Ohne dass hierfür eine Veranlassung ersichtlich ist, wird der Verein jetzt als „Fischereiverein Glückstadt“ bezeichnet.

1943
Der stellvertretende Vorsitzende Klaus Nordmann, der 1942/43 als Vorsitzender amtiert hat, ist verstorben, nachdem er noch am 20. Februar die Mitgliederversammlung geleitet hat. Daher versammeln sich am 21. Juli acht Berufsfischer und wählen J.Sötje zum Vorsitzenden, „damit der Sitz in Glückstadt bleibt.“ „Zu Ehren der Verstorbenen – unter Ihnen Georg Appel – wurde sich von den Plätzen erhoben.“
1948
Außer dem Fischmeister , dem Hafenmeister und dem Strommeister, di wie immer an der Generalversammlung teilnehmen, sind in diesem Jahr auch der Bürgermeister, der Stadtdirektor und mehrere Stadtvertreter der Stadt Glückstadt als Gäste erschienen.

Durch einen Streik in Itzehoe sind die Netzlieferungen sehr behindert worden. Mehrere Fischer klagen darüber, dass man kein Material bekäme, wenn man den Lieferanten keine Fische gäbe.

Am Abend nach der Generalversammlung treffen sich die Fischer im „Tivoli“ wieder zu großer Maskerade.

1950
Eine Dienststelle der Wasserschutzpolizei ist in Itzehoe eingerichtet worden.

Der Vorsitzende erläutert die Bestimmungen über Schiffsbeleuchtung und Ankerballführung.

Es wird beschlossen, Mitglieder, die das 75. Lebensjahr vollendet und dem Fischereiverein mindestens 25 Jahre anghört haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. Ihnen wird die Beitragszahlung erlassen.

1953
Fr. Sievers und J. Breckwoldt werden zu Ehrenmitgliedern ernannt.

Der Verein hat 61 Mitglieder, davon 11 Berufsfischer.

1955
Herr Kemm beantragt, ei n alter Streitfall der Behörde (um was es sich handelt, ist leider nicht feststellbar) möge auf friedliche Weise geregelt werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

In einem Sterbefall wird das Sterbegeld von 30,- DM ausnahmsweise nachträglich bewilligt. In Zukunft muss das Sterbegeld von den Hinterbliebenen innerhalb von 3 Monaten angefordert werden. Um Anspruch auf Sterbegeld zu haben, muss der Verstorbenen mindestens 5 Jahre Mitglied gewesen sein und stets seinen Beitrag bezahlt haben.

Jedes Mitglied soll jetzt eine Mitgliedskarte bekommen.

Die Berufsfischer sollen den gleichen Beitrag zahlen wie andere Mitglieder.

1958
Für ein Vereinsvergnügen werden 200,- DM bewilligt. Ein Festausschuss wird gebildet.
1959
Dem Verein gehören 80 Mitglieder an. Für ein Vereinsvergnügen werden 150,- DM bewilligt. Die Leitung des Vergnügens wird Willi Winterberg übertragen.
1961
Besitzer eines Bootes sollen in Zukunft 4,50 DM Beitrag bezahlen.

Auf Antrag von Herrn Glück soll eine Beschwerde wegen der Verschmutzung des Elbwassers an die Fischeribehörde in Kiel gerichtet werden.

1963
Mitgliederzahlen: Ehrenmitglieder (9), aus Glückstadt (63), aus Wewelsfleth (10), aus Bielenberg/Kollmar (10), Gesamtzahl (92)

Für den Ball werden 200,- DM bewilligt.

1965
Außer mit den alljährlichen Regularien befasst sich die Versammlung laut Protokoll nur mit dem Vereinsvergnügen, für das wieder 300,- DM bereitgestellt werden.
1967
Der Verein beteiligt sich mit 22 Booten an einer Lampionfahrt im Rahmen einer Festwoche zum 350-jährigen Stadtjubiläum.

Beim Vereinsfest am 4.März soll es Ochsen- und Schweinebraten geben. Die Teilnehmer sollen 2,- DM Festbeitrag zahlen, und aus der Vereinskasse wird ein Zuschuss von 400,- DM gewährt. Der Vorstand unterstützt die Bootsbesitzer tatkräftig beim Erwerb des Motorbootführerscheins.

1968
Mitgliederstand: 9 Ehrenmitglieder und 131 aktive Mitglieder aus Glückstadt, Wewelsfleth, Kollmar, Bielenberg, Kremperheide und Itzehoe. Einige Mitglieder sind dem Verein beigetreten, um den Bootsführerschein erwerben zu können. Willi Winterberg und Kuno Meinert haben die Schulung der Führerscheinanwärter übernommen. Nach der theoretischen muss im Frühjahr noch die praktische Prüfung durchgeführt werden. Nach dem Anpöddern am 18. Mai am Glückstädter Watt soll das „Alte Fährhaus“ in Wewelsfleth angelaufen werden. Das pokalpöddern soll am 13. Juli am Mittelrücken stattfinden. Der Termin wird später nach Wetterlage bestimmt. Das auf den Himmelfahrtstag verschobene Anpöddern ist besonders schön verlaufen, so dass der Schriftführer Kuno Meinert über diesen tag, den er „einen schönen Tag in der Vereinsgeschichte“ nennt, einen besonderen Bericht in dass Protokollbuch einträgt. Danach wurde die Glückstädter Pödderflotte beim Einlaufen in die Stör von den Wewelsflether Booten empfangen und an den Anleger geleitet. In einem Lokal zu Wewelsfleth fanden sich die Aalfischer zu fröhlicher, gemütlicher Runde zusammen. Man sang Lieder und erzählte Döntjes. In bester Stimmung brach man schließlich auf. „Die gemeinsame Heimfahrt war so lustig und humorvoll, dass in unserer Anlegeecke von den meisten Teilnehmern beschlossen wurde, den angebrochenen Tag im vereinslokal zu beenden.“

Auch das Pokalpödddern muss außergewöhnlich gut gelungen sein, denn auch hierüber ist ein Sonderbericht von Kuno Meinert im Protokollbuch zu finden. Zunächst hatte es ausgesehen, als wäre Fortuna nicht mit zu Binnenkante Brammer herübergekommen, doch dann wurde gute Nachricht von Boot zu Boot durchgegeben: Joachim Fahl sollte „einen dicken Aal ins Boot geschleudert haben.“ Es wurde zwar noch „aktiv gepöddert“, doch wenig gefangen, und so wurde Joachim Fahl Sieger mit seinem zweipfündigem Aal. In fröhlicher Runde bei Korn und Bier saßen die Teilnehmer nach Ausrufung der Sieger dann noch „in einer netten kleinen Kneipe in Wischhafen“ zusammen. „Die Überfahrt nach Glückstadt klappte dann vorzüglich, wiederum bei tadelloser Stimmung.“ Bevor man sich nach Ankunft im Heimathafen trennte, soll noch „manch ein Korn eingefahren“ worden sein. In der Erinnerung an den in fröhlicher Harmonie verlaufenen Tag wünscht der Schriftführer, dass „es so bleibt in unserem Verein.“

1972
Jakob Breckwoldt, der 40 Jahre lang als Schriftführer im Vorstand tätig war, ist gestorben. Die Ausfahrt der Frauen soll auch in diesem Jahr stattfinden. Der Beitrag wird auf 12,- DM erhöht.
1974
Anpöddern im Mai, pokalpöddern im Juli und Abpöddern nach Wetterlage bei Herbstbeginn sind die alljährlich wiederkehrenden Hauptereignisse im Vereinsleben. Die Damenausfahrt soll aus Kostengründen nur noch alle 2 Jahre durchgeführt werden. In den Jahren dazwischen soll im Spätsommer ein tanzabend veranstaltet werden. Beim Winterfest, dessen Tradition im Jahre 1903 begründet wurde, soll wieder ein Essen gegeben werden.
1975
Willi Winterberg stellt aus Gesundheitsgründen sein Amt als 1. Vorsitzender zur Verfügung. Der 2. Vorsitzende spricht ihm unter anhaltendem Beifall der Mitglieder Dank und Anerkennung aus für seine langjährige treue Vereinsarbeit. Er wird zum Ehrenvorsitzenden ernannt und bekommt ein Bild überreicht.

Mitgliederstand: 127 + 10 Ehrenmitglieder.

Zum 1. Vorsitzenden wird Manfred Gottschalk gewählt. Der Schlengelwart soll das Schleusengeld für alle Mitglieder, die zum Rhin durchschleusen, gesammelt beim Schleusenwärter Otto meinke abgeben.

Die zu geringe Zahl der Bootsliegeplätze im Glückstädter Hafen schafft ständig belastende Probleme.

Schlengelplatzinhaber sollen vor Urlaubsantritt melden, dass ihr Platz zur verfügung steht. Kuno Meinert tritt von seinem Amt als Schriftführer zurück. Sein Nachfolger wird Karl-heinz Holzmann.

1977
Neben den im vergangenen jahr verstorbenen Mitgliedern ehrt die jahreshauptversammlung auch Paul Eule, „der dem Verein als Wasserschutzpolizist gut verbunden war.“

Otto Westphal ist seit 50 Jahren Mitglied des Vereins. Auch feiert er in diesem Jahr seine Goldene Hochzeit. Auf der Versammlung möchte er nicht geehrt werden, weil er die Aufregung nicht mehr verkraften kann. Eine kleine Abordnung wird ihn zu Hause aufsuchen.

Die für 1977 vorgesehene Sperrung des Binnenhafens wegen des Schleusenbaus wird auf 1978 verschoben.Durch diese Sperrrung wird der Fischereiverein „am schlimmsten betroffen“ werden. Der Vorstand will prüfen, ob die Möglichkeit besteht, nach Borsfleth auszuweichen.Die Schlengelanlage im Außenhafen muss nach den Vorschriften des Wasser- und Schifffahrtsamtes überholt und instandgesetzt werden. Die Kosten soll die vereinskasse tragen, doch sollen die erforderlichen Arbeiten möglichst durch Eigenleistung der aktiven Mitglieder geschafft werden. Sie werden zu je 2 Arbeitsstunden verpflichtet. Wer trotz dreimaliger Aufforderung nicht erscheint, hat 20,- DM Bußgeld zu zahlen.

1980
Auf Antrag des Schlengelwartes wird das Amt eines 2. Schlengelwartes geschaffen, der nicht dem Vorstand angehören soll. Gewählt wird Ingo Broders.

Hauptereignis des Jahres ist die Fertigstellung des neuen Anlegers im Binnenhafen. 30386,50 DM hat der FVG aufgewendet, einschließlich eines Darlehens der Glückstädter Volksbank von 7000,- DM, das bereits in diesem Jahr zurückgezahlt wird. Die Firma Wilckens hat die Farbe im Wert von 500,- DM gestiftet. Alle Mitglieder, die sich dazu verpflichtet hatten, haben inzwischen ihren Finanzierungsbeitrag in Höhe von 250,- DM geleistet. von den einzelnen Mitgliedern sind insgesamt 16550,- DM aufgebracht worden. Auf der Jahreshauptversammlung meldet der Schlengelwart: „Der Arbeitseinsatz der Mitglieder hat bisher wunderbar geklappt,“ und ruft zu weiteren leistungen auf.

Die Einweihungsfeier wird gemeinsam mit der SVG und in Absprache mit der Schützengilde im Rahmen des Schützenfestes am 5. September veranstaltet. Am Vorabend fahren die Boot von FVG und SVG einen Lampionkorso.

Die Kosten für den neuen Anleger trägt zu 63% der SVG und zu 37% der FVG. Im gleichem Verhältnis ist das Besitzrecht geteilt.

1982
Dieter Kurschatke wir 2. Vorsitzender. Kassenwart Werner Carstensen ruft dazu auf, die 250,- DM Finanzierungsbeiträge „für das Jahrhundertwerk im Binnenhafen“ in Spenden umzuwandeln. Beim Fischerball im „Weißen Bären“ herrscht wieder einmal „Bombenstimmung“.

Am 15. Mai findet inRendsburg die Gründungsversammlung des Fischereischutzverbandes stat. Werner Carstensen, Dieter Kurschatke und Karl-Heinz Holzamnn nehmen teil. Aufgabe des Verbandes soll der Schutz aller an der Fischerei beteiligten personen und der Umweltschutz sein. Der FVG ist dem Fischereischutzverband als kooperatives Mitglied beigetreten. Manfred Gottschalk ist in Abwesenheit mit seinem vorher erklärtem Einverständnis auf Vorschlag der Glückstädter Delegation als beisitzer in den Vorstand gewählt worden.

Beim An- und Abpöddern ist die beteiligung zu gering. Die Geschwaderfahrt am 14. August nach Freiburg dagegen ist „eine feine Sache“ geworden, und der Skat-und Knobelabend mit 38 teilnehmern „kann als gelungen angesehen werden.“

1984
Richard Even wird Ehrenmitglied.

Nach einem Vortrag auf der Jahreshauptversammlung des Fischereischutzverbandes sind die krabben am schlimmsten verseucht. in der Elbe sind 12,5% der Aale krank. „Die Aale mit dem bart“ sind genießbar. es muss nur der Bart entfernt werden. In früheren Jahren hatte es solche Aale auch schon gegeben. „Nach all‘ dem Gehörten und selbst Erlebten sieht die Zukunft der Fischerei nicht gerade rosig aus.“ Auch eine grundlegene Änderung kann nur langfristig zur Besserung führen.

Mitfahrer, die sich am Fischen beteiligen, müssen einen Fischereischein besitzen. Hans Mahnke vom Anglerverein veranstaltet einen Kursus, der zum Erwerb des Fischerscheins führt.

Rudi Laatz berichtet, dass das Klärwerk Süd (p. Temming AG) voll arbeitet und dadurch eine Verbesserung des Elbwassers eintreten wird. Blutuntersuchungen sind durchgeführt worden. Die Ergebnisse werden nach 2 Monaten erwartet. Die Naregung, einen Vereinskutter anzuschaffen, findet Beifall, denn man könnte dann besser eine Jugendgruppe bilden.

Da an den vereinseigenen Anlagen noch viele Arbeiten unerledigt sind, wird von den Mitgliedern weiterhin verlangt, Arbeitseinsätze zu leisten. Wenn ein dazu Verpflichteter nicht erscheint, soll er die versäumte Arbeiststunde mit 10,- DM bezahlen.

1889
Eine Unterstützungskasse wird gegründet. Wenn ein Fischer, der Mitglied der Fischereigenossenschaft an der Unterelbe ist, in seinem Berufe stirbt, hat dessen Familie sofort Anspruch auf Auszahlung von 50 Mark aus der Genossenschaftskasse.

Die am Glückstädter Hafen auf fiskalischem Grund schon früher errichteten Trockenpfähle sollen für die Genossenschaft beibehalten bleiben. Johann Mohr, Glückstadt, wird als Delegierter zur Generalversammlung des Schleswig-Holsteinischen Central-Fischerei-Vereins entsandt.

1894
Die Königliche Regierung zu Schleswig wird ersucht, dahin zu wirken, daß auch die Hamburger sogenannte Kleinfischer-Zeichen und -Nummern an ihren Fahrzeugen zu führen haben.

Der Vorstand soll beantragen, das Minimalmaß der Aale möge auf 25cm herabgesetzt und das Aalharken erlaubt werden.

1899
Die Generalversammlung faßt einen Beschluß „über zu leistende Hilfe in einigen die Fischerei betreffenden Rechtsfällen.“
1905
Der Witwe Ingwersen, Blankenese, die nach dem Tode ihres Mannes „in großer Bedrängnis“ lebt, werden auf ihre Bitte „um eine kleine Beihilfe“ 20 Mark gezahlt.
1906
Die Generalversammlung beschließt, dass auch die Hinterbliebenen aus anderen als durch ihren Fischerberuf bedingten Ursachen verstorbener Mitglieder eine Beihilfe aus der Genossenschaftskasse erhalten sollen, nämlich 20 Mark. Eine Satzungskommission wird eingesetzt mit dem Auftrag, einen Anhang zu den Statuten zu erarbeiten, der Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung, gesetzliche Vorschriften und „sonstige nützliche Anweisungen“ enthalten soll. Der Entwurf enthält folgende Aufstellungen von Mindestmaßen und verbotenen Fanggeräten:

Mindestmaße: Stör (125cm), Lachs (50cm), Aal (25cm), Maifisch (28cm), Brassen (28cm), Schnepel (20cm), Nesen (20cm), Hecht (28cm), Strufbutt (15cm), Elbbutt (15cm), Wattbutt (15cm)

Verbotene Fanggeräte und -methoden: Schädliche oder explodierende Stoffe, Mittel zur Betäubung oder Vernichtung der Fische wie giftige Köder, Sprengpatronen oder andere Sprengmittel. Mittel zur Verwundung der Fische, wie Fallen mit Schlagfedern, Gabeln, aalharken, Speere, Stecheisen, Stangen und Schußwaffen. Zusammentreiben der Fische bei Nacht durch Leuchten oder Fackeln. Netzte, die nicht mindestens eine Maschenweite von 2 5/10 cm haben. Diese Maschenweite ist nicht erforderlich für Netze, welche ausschließlich zum Fang von heringen, Sprotten, Sardellen, Stinten, Neunaugen und Krabben bestimmt sind. Fanggeräte für Aale dürfen eine Weite bis 1 5/10 cm haben.

1909
Auf Beschluss der Generalversammlung werden die regierungen zu Schleswig, Lüneburg und Stade gebeten, den Versand mindermaßiger Aale als Setzaale zu verbieten bzw. hierzu noch bestehende Genehmigungen zu wiederrufen.

Der Zweigverein Krückau nimmt der am 11.Februar beschlossenen Rechtsschutzsatzung gegenüber eine zögernde Haltung ein, will „gewissermaßen erst abwarten, wie es uns hier (der Genossenschaft) damit ergehen würde. Dies mag Ihrerseits ganz richtig sein,“ schreibt der Vorsitzende Johann Mohr am 10.März, „aber es passt uns doch nicht so ganz. Wir haben uns alle möglichen Kosten gemacht und müssen deshalb auch wissen, woran wir sind.“ Damit fordert er den Zweigverein auf, sich möglichst bald zu entscheiden, „ehe die Fischerei wieder beginnt.“

Blankeneser Fischer werden von Hamburger und Altonaer Wurfnetzfischern „in ihrem Betriebe belästigt.“ Der Vorsitzende bittet den Oberfischmeister um Abhilfe.

Der Fischer Otto Schade aus Wewelsfleth entgeht beim Buttfischen in der Störmündung knapp der Gefahr, vom Segelfahrzeug des Schiffers Detlef Sievers aus Itzehoe überlaufen zu werden. Sein ganzes Netz wird jedoch in Fetzen gerissen. Bezirksvorsteher Nicolaus Appel von Hollerwettern sowie Hinrich Stockhusen und Heinrich von Minden vom neuendeich werden vom Vorsitzenden „beordert“, den Sachverhalt zu prüfen und den Schaden zu taxieren. Daraufhin stellt dann die Rechtsschutzkomission nach gründlicher Beratung fest, dass Schade „einige Unterlassungsfehler begangen“ und nicht fehlerfrei manövriert hat. Daher „konnte die Genossenschaft in diesem Falle den Rechtsschutz nicht gewähren, womit der Antragssteller einverstanden war.“

Der Vorfall wird jedoch zum Anlass genommen, den Oberfischmeister zu bitten, bei den Schiffergilden und zuständigen Behörden darauf hinzuwirken, dass den häufig vorkommenden, leicht vermeidbaren gro0ben Rücksichtslosigkeiten den Fischern gegenüber vorgebeugt werden möge.

1911
Zum 25-jährigen Stiftungsjubiläum der Fischereigenossenschaft an der Unterelbe trifft ein Glückwunschtelegramm des Deutschen Seefischerei-Vereins unter dem Allerhöchsten Protectorat Seiner Majestät des Kaisers ein. Johann Mohr erhält als Anerkennung für seine 25-jährige maßgebliche Vorstandstätigkeit eine Taschenuhr, einen Sessel, einen Blumenstrauß und „eine Summe brane Geldes.“

Mit Hofbesitzer Engelbrecht vom Schleuer hat die Genossenschaft eine Auseinandersetzung wegen einer neuen Brücke, die er über den Grenzritt gelegt hat, sodass dem Kätner Tonder die Passage mit seinem Fischerkahn versperrt ist. Der Vorstand wendet sich an den Amtsvorsteher von Kollmar und den Landrat des Kreises Steinburg. Herrn Engelbrecht wird ausschließlich aufgegeben, seine Brücke 41cm höher zu legen. Dadurch wird nach einem Gutachten des Königlichen Wasserbauamtes die Durchfahrt für einen Kahn ermöglicht.

1913
Die Generalversammlung ehrt den verstorbenen Ehrenvorsitzenden Joahnn Mohr und den ebenfalls verstorbenen Herrn Edden, Altona, den das protokoll als „unseren altbewährten Fischmeister“ bezeichnet. Eine Statutenänderung wird beschlossen.
1917
Gründung einer Kriegs-Küstenfischerei-Gesellschaft in Altona zur geregelten Verteilung der gefangenen Fische wegen der kriegsbedingten Lebensmittelknappheit. Zwangsweise Heranziehung ist möglich, doch tritt die Gesellschaft freiwillig bei und zahlt auf das zur Gründung erforderliche Stammkapital 500,- Mark, die mit 5% verzinst werden. In der Gesellschaftsversammlung bekommt die Genossenschaft eine Stimme.
1919
Als Vertreter der Stadt Glückstadt tritt Herr Franz Witt an die Genossenschaft heran mit dem Wunsch nach einer besseren Verteilung der Fische an die Bevölkerung.

Beitritt zum Fischereirat der Genossenschaften beiderseits der Unterelbe zum Zwecke der „Hebung der ganzen Fischerei.“

1923
Der Rechtsschutz durch die Genossenschaft wird aufgehoben und der hierfür angesammelte Kassenbestand in die Genossenschaftskasse übernommen.
1925
Befreiung der Fischerboote im Glückstädter Hafen vom Hafengeld wird gefordert. Falls dies nicht möglich sein sollte, so werden mindestens ordentliche Liegeplätze verlangt, denn „die augenblicklichen sind außerordnetlich unzulänglich.“

Im Hinblick auf das Verbot des Aalharkens in preußen soll auf eine Gesetztesänderung hingewirkt werden, denn dies ist z.B. in Dänemark und Hamburg erlaubt, und die Aalangelei nach Auffassung der Elbfischer als eine viel verwerfliche Tierquälerei anzusehen.

Aus Anlass eines Streitfalles soll der Vorstand dafür eintreten, „dass auf nachweisbaren alten Driften für Butt- und Störfang in der Stör nicht mit stehendem Geschirr gefischt werden darf.“ Die Generalversammlung spricht sich mehrheitlich gegen den Fang untermaßiger Setzaale aus. Der Vorstand soll „höheren Ortes“ eintreten für ein fünfjähriges Fangverbot und Feststellung nach drei Jahren, „ob eine Hebung der Aalfischerei zu verzeichnen ist.“

1928
Der Vorstand verhandelt über die Entschädigungsansprüche der Itzehoer Fischer wegen der durch Neumünsteraner Fabrikabwässer verursachten Fischereischäden.

Der Vorsitzende hält auf Einladung des Fischereiausschusses bei der Landwirtschaftskammer in Kiel einen Vortrag über Fischereifragen wie Gammelfischerei und Tieferlegung der Buttschleppnetzgrenze.

Gegen die geplante Stromregulierung bei Pagensand wird Protest eingelegt. Meldungen über den Fischern hierdurch zugefügte Schäden sollen gesammelt und der Regierung bei den bevorstehenden Verhandlungen zur Kenntnis gebracht werden. Für den von der Genossenschaft verfolten Plan, Brunsbüttel-Hafen zu einem Not- und Schutzhafen für die Fischerei ausbauen zu lassen, hat sich auch der Gemeindevorsteher Dr. Timm sehr eingesetzt. Die Regierungsvertreter haben bereits Besichtigungen vorgenommen und sich für den Bau ausgesprochen.

Der Antrag an das Ministerium, den Fischereischein unentgeltlich abzugeben, hat dazu geführt, dass die Gebühr im Falle der Bedürftigkeit auf 50 Pfg. herabgesetzt werden kann.

1930
Die Generalversammlung gedenkt des tödlich verunglückten Vorsitzenden E. Göde.

H.Stockhausen, Neuendeich, wird Ehrenmitglied. Er ist nach Amerika ausgewandert.

Der Jahresbeitrag wird auf 2,50 Mark erhöht.

1931
Es soll darauf hingewirkt werden, dass das Maß der Schollen erhöht wird, um die Einfuhren von kleinen dänischen Schollen zu stoppen, die die Buttpreise drücken.

Gegen die Gebührenerhebung für Aalkörbe an den Buhnen ist nur die Möglichkeit der Klage gegeben. Fischer Krohn, Brunsbüttel, will sich der Sache annehmen.

1932
Der Reichsverband der Deutschen See- und Küstenfischer hält es nicht für tunlich, das Schollenmaß heraufzusetzen, weil Holland und Dänemark das nicht mitmachen würden.

Der Jahresbeitrag wird auf 1,80 RM festgesetzt.

Krohn, Brunsbüttel, soll mit einem Drittel der Kostem, jedoch höchstens 100,- RM aus der Genossenschaftskasse in seiner Rechtssache wegen der Gebühren unterstützt werden, wenn je ein weiteres Drittel vom Küstenfischerverband und von den Brunsbüttler Fischern gewährleistet wird.

1933
Da infolge fortschreitender Elbregulierunge viele Fischer gezwungen werden, ihren Beruf aufzugeben, soll versucht werden, diese bei den Staatsarbeiten auf der Elbe unterzubringen.

Die Genossenschaft tritt dafür ein, „dass die Jagd auf der Elbe wieder frei wird, um für die Fischer einen kleinen Winterverdienst zu schaffen.“

1934
Die Mitglieder der Fischereigenossenschaft werden in den Reichsnährstand „eingereiht“ aufgrund §7 der ersten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes vom 8. Dezember 1933. Damit ist die Genossenschaft im Nationalsozialistischen Sinne „gleichgeschaltet.“

Für Instandsetzungen von Fischereifahrzeugen gewährt das Reich Zuschüsse in Höhe von einem Fünftel der Gesamtkosten bis zu 300,- RM. Zur neuerdings bedeutsamen Frage, wer ist berufsfischer, gibt der Fischmeister Erläuterungen. „Es kommt (auf der Generalversammlung) noch zum Ausdruck, dass das Jahr 1933 wohl das schlechteste seit je gewesen ist.“

Zum ersten Mal schließt der Vorsitzende die Versammlung mit einem dreifachem „Sieg Heil“ auf den Führer. Dies Ritual bleibt während der Nazizeit obligatorisch, wird von den Elbfischern jedoch schon auf ihrer letzten Versammlung in der Nazizeit am 21. Juli 1944 unterlassen, auf der sie des erschossenen Fischers Georg Appel ehrend gedenken.

1936
Nach einem Bericht des Vorsitzenden Paul zeeck vom Küstenfischerverband Altona ist die Verunreinigung des Elbwassers durch die Fabriken im Hamburger Hafengebiet so schlimm, dass in bestimmten Fanggebieten gebfangene Fische ungenießbar und für Ernährungszwecke ungeeignet, daher am Hamburger Markt beschlagnahmt worde seien. Im Bereich der Genossenschaft ist der Aalfang des Vorjahres befriedigend gewesen bei einem Erlös von 50 Pfg. pro Pfund. Dagegen hat sich der Buttfang nicht gelohnt. Maifische sind reichlich gefangen worden, doch der Preis zu niedrig. Fischer Bohn aus Blankenese hat für 550 Pfund 3,- RM erhalten.

Weil jetzt nurnoch ein Berufsfischer 1. Vorsitzender sein darf, ist in der Generalversammlung am 8. Februar dessen Neuwahl erforderlich. Jakob Albers, für den die allgemeine Stimmung ist, will sich nicht zur Wahl stellen. Bohn kommt nicht in Frage, weil er in Blankenese wohnt, und so bleibt die Wahl zwischen Rudolph Albers und Georg Appel. Beiden fällt die gleiche Stimmzahl zu. Albers lehnt ab und damit ist Appel gewählt. Er hat das Amt jedoch nicht ausgeübt. Warum, ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich. Möglicherweise ist ihm aus politischen Gründen von übergeordneter Stelle die Bestätigung verweigert worden.

Gut zwei Monate später, am 19. April, findet eine außerordnetliche Versammlung des Vorstandes und der Berufsfischer statt, zu der 16 Mitglieder erscheinen. Ein Fachschaftsleiter für Fischerei im Kreise Steinburg und ein 1. Vorsitzender der Genossenschaft müssen benannt werden. Die Versammlung beschließt, beide Ämter in einer Person zu vereinen und benennt Rudolph Albers vom Neuendeich, der sich einverstanden erklärt. Hermann Harms wird die Geschäfte solange weiterführen, bis der neue Vorsitzende bestätigt ist. das ist offenbar geschehen, denn die folgenden Protokolle sind von Rudolph Albers unterschrieben.

1938
„Da die früheren Satzungen verlatet sind, wurde durch die Landesbauernschaft eine neue Satzung erstellt, die als Mustersatzung jedem einzelnen Verein zugesandt wird, um diese anzunehmen. Nach der neuen Satzung heißt es nicht mehr Genossenschaft, sondern Fischerverein.“ Diese Mitteilung des Vorsitzenden ersetzt den konstituonellen Akt des Mehrheitsbeschlusses und git dem Verein eine neue Bezeichnung und eine neue Satzung. Diese enthält einige Passagen, die nationalsozialistische Grundsätze besonder gut erkennen lassen. So lautet §1: „Der Fischerverein Glückstadt ist die berufsständische Vertretung der Fischer in Glückstadt und Umgebung. Er hat die Fischer seines Gebietes zu betreuen und die Kameradschaft zu fördern.“ Ordentliche Mitglieder sind nach §2 Fischermeister, Fischergehilfen und Fischerlehrlinge. „Während einer Übergangszeit gehören auch solche Berufsfischer, die nicht Fischermeister oder Fischergehilfen sind, zu den ordentlichen Mitgliedern. – Mitglieder, die nicht als Hauptberuf die Fischerei asüben, sind als nebenfischer unter die ordentlichen Mitglieder einzureihen. Neue Nebenfischer dürfen nach Inkrafttreten dieser Satzung nicht mehr aufgenommen werden.“ Organe des Vereins sind nach §6 der Vorsitzende, ggf. sein Stellvertreter, der Beirat und die Mitgliederversammlung. Nach §7 wird der Vorsitzende vom Landesbauernführer berufen und abberufen. Seinen Stellvertreter beruft der Vorsitzende im Einvernehmen mit dem Landesfischereiverband. Schriftführer, Kassenführer und die übrigen Beiratsmitglieder beruft der Vorsitzende für ein Jahr. Wiederberufung ist zulässig. Die Ämter des Scriftführers und des Kassenführers können zusammengefasst und von einer Person verwaltet werden. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Schriftführer und der Kassenführer bilden lt. §8 den Beirat. Der Vorsitzende kann außerdem noch andere Mitglieder in den Beirat berufen. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung bestimmt §9. Danach kann diese u.a. Vorschläge über Änderung der Satzung machen, über die der Vorsitzende im Einvernehmen mit der Landesbauernschaft entscheidet. „Stimmberechtigt sind in der Mitgliederversammlung die Ehrenmitglieder, die Fischermeister und sämtliche Mitglieder des Beirats. Während einer Übergangszeit, die ein Jahr nach der Einführung des Meistertitels in der See- und Küstenfischerei beendet ist, sind sämtliche Mitglieder abstimmungsberechtigt. Die Übergangszeit kann auf Antrag des Beirats von der landesbauernschaft verlängert werden.“ Diese Satzung umfasst insgesamt 14 Paragraphen. Lt. Rundschreiben des Landesfischereiverbandes ist es den Fischern verboten, sich dänische Motoren anzuschaffen.

Die Fischerei soll „berufsständisch“ aufgebaut werden. Eine entsprechende Umstellung der kleinen Elbfischer wird verlangt.

Aus dem kreise der Mitglieder wird beantragt,

– die Setzaalfischerei möge verboten werden.

– das Aalharken möge wieder freigegeben werden.

– der Glückstädter Fischereihafen möge verbessert werden.

1947
Gut 1 1/2 Jahre ruht die Vereinstätigkeit, bis J. Sötje den alten „Beirat“ zum 5. Januar 1947 zu einer Vorstandsversammlung zusammenruft. Hier wird beschlossen, am 1. Februar wieder eine Generalversammlung abzuhalten.

J. Sötje wird zum Vorsitzenden, R. Albers zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Schriftführer J.Breckwoldt und Kassierer J. Seemann werden in ihren Ämtern bestätigt. Niemand denkt an das 60-jährige Bestehen des Vereins.

Schiffsneubauten dürfen vorläufig nicht ausgeführt werden.

Die Stadt Glückstadt wünscht mehr Fischer heranzuziehen.

Der Betrag für Berufsfischer wird um 10,-RM erhöht.

1949
J. Semann ist 25 Jahre Kassierer.

Der Beitrag wird auf 2,50 DM, für Berufsfischer auf 5,- DM festgesetzt.

Die Unkosten des Vorsitzenden sollen durch eine Umlage unter den Berufsfischern gedeckt werden.

1951
Das Protokoll enthält nur die Regularien der Jahresversammlung
1952
Im 29. Jahr seiner Amtsführung ist der Kassierer J.Seemann verstorben.

Johann Appel wird zum 2.Vorsitzenden und H. Westphal zum Kassierer gewählt.

1954
Von 64 Mitgliedern, sind 4 Berufsfischer.
1956
Die Mitgliederzahl ist auf 71 gestiegen. „Wegen der Bootsanlegestelle will der Vorstand beim Wasserbauamt vorstellig werden.“

Am Abend nach der Hauptversammlung wird nocheinmal eine große Preismaskerade im „Tivoli“ veranstaltet.

1957
Die zeit der früher weit über den Kreis der Mitglieder hinaus beliebten Fischermaskeraden ist vorüber. Für dieses Jahr wird weder ein Ball, noch eine Maskerade angekündigt.

In der Jahreshauptversammlung wird jedoch „über die Abhaltung eines Vergnügens“ verhandelt und beschlossen, dass im nächsten Jahr nach der hauptversammlung ein Ball veranstaltet werden soll. Der Vorsitzende J.Appel verpflichtet sich, bei einer Unterbilanz persönlich für den Fehlbetrag aufzukommen.

1960
H. Knickrehm und K. Knickrehm werden zu Ehrenmitgliedern ernannt.

Die Jahresversammlung soll in Zukunft traditionsgemäß immer im Fährhaus „Elbpavillion“ stattfinden. An diesem Beschluss wird bis 1965 festgehalten. Ab 1966 taget der Verein im „Klabautermann“, dem ursprünglichen „Brückenhaus auf dem Rethövel.

1962
J.Sötje wird zum Ehrenmitglied und Ehrenvorsitzenden ernannt. Johann Appel wird zum 1. und Willi Winterberg zum 2. Vorsitzenden gewählt.

Der 1. Vorsitzende und der Kassierer sollen J. Sötje am Sonntag nach der Jahresversammlung besuchen und ihm ein Geschenk überreichen, wofür 10,- DM aus der Vereinskasse bewilligt werden. Für eine „Festlichkeit des Vereins“ werden 150,- DM bewilligt.

1964
Das Sterbegeld entfällt. Ein Kranz soll weiterhin gespendet werden.
1966
Ehrenmitglieder H. Westphal und Jakob Breckwoldt geben ihre Vorstandsämter ab. Der Vorsitzende J.Appel ehrt sie wegen ihrer Verdienste um den Verein. Die in diesem Jahr für das Jahresfest benötigten 400,- DM werden bewilligt. Außerdem soll ein Unkostenbeitrag von 1,50 DM pro Person erhoben werden.

Es wird beschlossen den Verein eintragen zu lassen.

Die Eintrittsgebühr für neue Mitglieder wird auf 10 DM,.- festgesetzt. Ein Vereinswimpel soll geschaffen werden. Darüber soll die nächste Jahresversammlung entscheiden.

Wer beim Pokalpöddern den Pokal 3mal verteidigt oder ihn zum 5ten Mal gewonnen hat, behält ihn als Eigentum.

1969
Erhard Westerkofsky zeigt einen 20-minütigen Film, den er vom Auslaufen der Fangflotte und vom Pöddern am Fangplatz gedreht hat.

Helmut Früchtenicht wird zum Kassierer gewählt. Albert Dorn stiftet dem Verein eine Reuse. Das Vereinsfest soll bei Raumann stattfinden. es soll Essen, Musik und eine große Tombola geben. 106 Personen haben ihre Teilnahme zugesagt. Voraussichtliche Termine für Anpöddern und Pokalpöddern: 17. Mai und 19. Juli.

Willi Winterberg berichtet über den Schleusenbau, kann aber über die Liegeecke der Elbfischer nocht nichts sagen.Den Pödderpokal gewinnt hans Wiechmann. Den gefangenen Aal hat er geräuchert und Hans Weisenseel, dem Stifter des Pokals, geschenkt.

1970
Der 1. Vorsitzende Johann Appel ist gestorben. Sein Nachfolger wird Willi Winterberg und 2. Vorsitzender Harald Ruge. Werner Thormählen wird zum Schlengelwart gewählt. Es wird beschlossen, dass der Schlengelwart als 5. Mitglied dem Vorstand angehört.
1971
„Das Winterfest wird von allen Sportsfreunden wieder als gelungen herausgestellt.“

Das Pokalpöddern am 24. Juli am Mittelrücken beginnt bei 4-5 Bft. aus SW. Der Wind legt sich jedoch, sodass ein gemütliches Pöddern möglich wird. Beteiligt sind 17 Boote. Manfred Rappräger gewinnt den Pokal mit einem Aal von 825 Gramm. Nach der Aalfischerei erholt man sich bei Korn und Bier im „Fährhaus“. Im Spätsommer unternehmen 29 Frauen von Vereinsmitgliedern, betreut von Werner Carstensen und Kuno Meinert, eine Busfahrt nach Albersdorf zum Kaffeetrinken und Kegeln.

Beim Abpöddern am 25. September herrschen schlechteste Wetterbedingungen. Den erschienen 13 Mann stellte der Vorsitzende frei, ob sie überhaupt auslaufen wollen. Riskiert haben es offenbar nur die sieben, von denen es heißt, sie hätten sich um 15 Uhr im Vereinslokal wiedergefunden.

1973
Auch das letzte Fest hat großen Anklang gefunden. Daher wird wieder ein Festausschuss eingesetzt, der das nächste Fest vorbereiten soll.

Wie alljährlich werden die Termine des Anpödderns und des Pokalpödderns festgelegt. Das Abpöddern soll nach Wetterlage kurzfristig angesetzt werden.

Zum Pokalpöddern läuft die Flotte mit 25 Mann am 16. Juni bei gutem Wetter aus. Manfred Gottschalk gewinnt den Pokal mit einem aal von 553 Gramm. Der Schriftführer bedauert die geringe Beteiligung der Sportsfreunde an der Preisverteilung und am anschließenden Beisammensein im Vereinslokal.

Er beschließt den 2. Band der Protokollbücker der 72 Jahre vorher unter dem Leitwort „Mit Gott“ begonnen wurde mit der Eintragung über das 25-jährige Vereinsjubiläum, mit dem Wunsch, dass „die alte, gute Kameradschaft im Fischereiverein Glückstadt“ erhalten bleiben möge, „denn mit der Kameradschaft unserer Pödderflotte steht und fällt unser Verein.“

1976
Der Jahresbeitrag wird wegen allgemeiner Kostensteigerung auf 24,- DM festgesetzt.

Die Benutzung von Liegeplätzen im oder vor dem Schwarzwasser geschieht auf eigene Gefahr. Es wird angeregt, die Jahreshauptversammlung kurz vor Weihnachten anzusetzen. Peter Ahmling sagt dazu, man solle doch nicht mit einer fast neunzehnjährigen Tradition brechen und es beim zweiten Sonnabend im Februar belassen.

Eine Geschwaderfahrt am 21. August führt nach krautsand. „Müllers Gasthof“ ist das Ziel. Der Fischereiverein beteiligt sich am Lampionkorso auf dem Binnenhafen beim Schützenfest. Der Sommerball am 25. September ist schlecht besucht, doch herrscht „Bombenstimmung“. Schön wird es am Abend des 26. November beim gut besuchten Preisskat.

1978
Die Bemühungen des Vorstandes um Liegeplätze in der Umgebung sind durchweg erfolglos geblieben. Der Vorstand hat daher mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt , der Segler-Vereinigung Glückstadt und der Firma Asmus Gespräche geführt. Danach müssten FVg und SVG einen Anleger im Binnenhafen selbst erstellen und die erforderliche Wasserfläche für 1,- DM  pro m² pachten. Die Kosten für 5 Meter festen Steg würden sich etwas auf 2000,- DM belaufen. Der Vorstand wird beauftragt, sich weiterhin um das Projekt Binnenhafenanleger zu kümmern. Zum neuen Schlengelwart wird Joachim fahl gewählt. Eine neue Satzung und eine Bootsliegeordnung werden verabschiedet. Der Vorsitzende Manfred Gottschalk und Schlengelwart Joachim Fahl nehmen teil am Empfang des ursprünglich zur Glückstädter genossenschaft gehörenden Fischereivereins Krückau zur feier seines 75-jährigen selbstständigen Bestehens.
1979
H. Lienau, Matha Appel und Otto Hermann werden zu ehrenmitgliedern ernannt.

Zwei Mitglieder haben für den Bau des Bootsanlegers im Binnenhafen gespendet: Hanne sHoltenhusen 500,- DM und Helmut Schöler 300,- DM. Es wird beschlossen, für dies Projekt bei der Volksbank einen Kredit aufzunehmen.

Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder soll 50,- DM betragen, Der Jahresbeitrag wird ab 1980 auf 36,- DM erhöht.

Zum Vereinslokal wird das „Fährhaus“ bestimmt. Hier haben schon von 1903-1909 und von 1912-1966 die Jahreshauptversammlungen stattgefunden. Diese sollen jetzt bei Peter Elsner in der Bahnhofsgaststätte abgehalten werden.

In Zusammenarbeit mit der SVG werden für den FVG im Binnenhafen 17 neue Liegeplätze geschaffen.

Hans Heuer, Peter Kraus, Karl-Heinz Holzmann, Göddert Göhler, Peter Elsner, Helmut Kelsch, Peter Jargstofer, Rudi laatz und Werner Carstensen verzichten auf die Rückzahlung iihres Finanzierungsbeitrages von 250,- DM und spenden ihn. Der Vorsitzende dankt und fordert die übrigen Mitglieder auf, diesem Beispiel zu folgen.

1981
Joachim Fahl tritt von seinem Amt als Schlengelwart zurück. Zu seinem Nachfolger wird Helmut Kelsch gewählt.

Nach einem Schreiben der Landesregierung soll das Fischen in der Elbe und in ihren Nebenflüssen nur noch Berufs- und Nebenfischern erlaubt sein. Die Bekanntgabe ruft in der Jahreshauptversammlung heftige Erregung hervor.Als dann das Thema Elbverschmutzung zur Sprache kam, gibt es erneut aufgeregte Reaktionen. Vom Vorstand werden wirksame Maßnahmen gefordert. Der Vorsitzende erklärt jedoch, dass am Verein hierzu keinerlei Möglichkeiten und Mittel zu Gebote stehen.

Es ist unter Strafandrohung verboten, in der Elbe gefangene Fische zum verkauf anzubieten. Auf die frage nach der Auswirkung der Fischverseuchung auf Neben- und Hobbyfischer stellt der Vorsitzende fest, es gäbe ein Verkaufsverbot, jedoch kein Fangverbot. Aus dem Kreise der Mitglieder wird angeregt, man solle sein Blut auf Quecksilbergehalt untersuchen lassen.

1983
Paul Wiebers wird Ehrenmitglied. Der Antrag des Vorstandes, die Liegegebühren für die Boote an den Anlegern des Fischereivereins von 8,- DM pro Meter auf 10,- DM zu erhöhen, löst eine schafre Debatte aus. Die Erhöhung wird erforderlich, weil die vom Verein getragenen Hafengebühren des Amtes für Land- und Wasserwirtschaft und Rhinschleusengebühren erhöht worden sind.

Auch müssen Rücklagen für die Instandhaltung der Anleger angesammelt werden. Die aus diesen Bereichen erwachsenden Unkosten können nicht allein durch die Mitgliedsbeiträge bestritten werden. besonders zu bedenken ist, dass das 100-jährige Vereinsjubiläum bevorsteht. Dem Antrag des Vorstandes wird trotz heftiger kontroverser Diskussionsbeiträge mit eindeutiger Mehrheit stattgegeben.

1985
Nach dem Rücktritt des bisherigen 1. Vorsitzenden Manfred Gottschalk werden Neuwahlen erforderlich. 1. Vorsitzender wird Holger Even, 2. Vorsitzender Harald Ruge, Kassenführer Joachim Fahl und Schlengelwart Dieter Kurschatke. Schirftführer bleibt Karl-Heinz Holzmann. Neuer 2. Schlengelwart, der nicht dem Vorstand angehört, wird peter Marschinke.
1986
Der Schriftführer Karl-Heinz Holzmann ist zurückgetreten. Auch der 1. Vorsitzende Holger Even kann aus beruflichen gründen sein Amt nicht weiterführen. Die daher erforderlichen Neuwahlen führen folgendes Ergebnis herbei: 1. Vorsitzender wird Dieter Kurschatke. Schriftführer Susanne Marschinke und Schlengelwart Peter Marschinke. Nicht dem Vorstand angehörender 2. Schlengelwart wird Addi Rossol.

Mitgliederstand Ende 1986: Ehrenmitglieder (6), Männer (109), Frauen (12), Jugendliche (6), Gesamt (133).

Etwa 50% der Mitglieder beschäftigen sich aktiv mit der Fischerei. Fünf Mitglieder besitzen die erforderlichen Patente und sind Berufsfischer.

Nach alter Gewohnheit haben die Elbfischer auch in diesem Jahr am 8.Februar die umfangreiche Tagesordnung der Jahreshauptversammlung bewältigt mit lebhaftem Eifer, dem erforderlichen Ernst und doch wohl auch einem gehörigen Schuss Humor. Von viertel nach drei mit halb sieben sind sie tätig gewesen. Dann entläßt der 1. Vorsitzende und wünscht ihnen ein gutes Jahr und viele, viele Aale.